Der nachfolgende Gastaufnahmevertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Gast, und dem Beherbergungsbetrieb, Ferienwohnung Sonnenfels , Sonnenfels 17 c * 56130 Bad Ems.
§1. Wird die Ferienwohnung bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt
auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
§2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des
Beherbergungs-betriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten
Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber des
Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
§3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner
Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).
§4. Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Gastaufnahmevertrages eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtmietkosten zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Mietbeginn
beim Vermieter eingegangen sein. In Ausnahmefällen kann der Restbetrag auch bei Ankunft in Bar beglichen werden.
§5. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet die nachfolgend angegebene Entschädigung zu zahlen:
Rücktritt bis 28 Tage vor Mietbeginn -kostenlos
Rücktritt 27 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn -50 % des Mietpreises
Rücktritt 13 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 75 % des Mietpreises
§6. Ist nichts anderes vereinbart, ist am Anreisetag der Bezug der Wohnung ab 12 Uhr möglich. Der Mieter hat die Ferienwohnung am Abreisetag bis 16 Uhr in einem besenreinen Zustand zu
verlassen.
§7. Eine Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ohne Genehmigung ist nicht gestattet.
§8. Verursacht der Gast in der Wohnung Schäden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine
Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf.
§9. Die Benutzung der Terrasse und Carports auf eigene Gefahr.
§10. Haustiere und Rauchen sind in der Ferienwohnung nicht gestattet.
§11. Es findet deutsches Recht Anwendung.
Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Koblenz.
§12. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächs
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.